Mit CPO wird der ChargePoint Operator abgekürzt.
Der CPO ist der Technische Betreiber von Ladeinfrastruktur. Dies ist keine Endkundenbeziehung.
Wichtige Informationen für Ladestationsbetreiber:
Sie als Betreiber von öffentlich zugänglichen Normal- und Schnellladepunkten müssen der Bundesnetzagentur schriftlich oder elektronisch folgendes anzeigen (nach § 5 Abs. 1 und Abs. 4 S. 2 LSV):
- Aufbau
- Außerbetriebnahme
- öffentlich Zugänglichwerden der Ladepunkte
- Wechsel des Betreibers
Ausgenommen von den Anforderungen der §§ 3 bis 6 LSV sind Ladepunkte mit einer Ladeleistung von höchstens 3,7 Kilowatt. Vgl.: § 7 LSV
Normalladepunkte haben eine Ladeleistung von höchstens 22 kW.
Schnellladepunkte haben eine Ladeleistung von mehr als 22 kW.
Die Anzeige über den Aufbau soll mindestens vier Wochen vor dem geplanten Beginn des Aufbaus von Ladepunkten erfolgen.
Der Betreiberwechsel, das "öffentlich Zugänglichwerden" bzw. die Außerbetriebnahme von Ladepunkten soll unverzüglichangezeigt werden.
Public Keys
Seit April 2018 arbeitet die Bundesnetzagentur mit der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) zusammen und hat im Online-Formular ein optionales Feld für sog. Public Keys eingefügt.
Public Keys sind auf Messeinrichtungen aufgedruckte, eichrechtsrelevante Zahlenfolgen, die pro Ladepunkt vergeben werden. Sie ermöglichen dem Nutzer des Ladepunkts, fernausgelesene Messwerte auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Die Anzeige der Public Keys bei der Bundesnetzagentur ist für die Betreiber von Ladeeinrichtungen derjenigen Hersteller erforderlich, die als Ergebnis der Konformitätsbewertung nach dem Mess- und Eichgesetz eine Baumusterprüfbescheinigung mit entsprechender Verpflichtung erhalten haben.
Ob und wie Public Keys gemeldet werden müssen, können Sie der Betriebsanleitung der jeweiligen Ladeeinrichtung im Abschnitt "Messrichtigkeitshinweise gemäß Baumusterprüfbescheinigung" entnehmen. Die Public Keys werden ab dem Herbst 2018 in der interaktiven Karte der Bindesnetzagentur und der dazugehörigen Tabelle veröffentlicht.
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